Katholische Landeskirche Graubünden
Am 22. September 2024 findet die Abstimmung über die Totalrevision der Verfassung der Katholischen Landeskirche Graubünden statt.
Es handelt sich um eine Abstimmung der Landeskirche, wobei die einschlägigen Bestimmungen des kantonalen Rechts sinngemäss heranzuziehen sind.
Stimmberechtigt in kirchlichen Angelegenheiten sind alle katholischen Kantonseinwohner mit Schweizer Bürgerrecht, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und Mitglieder der jeweiligen Kirchgemeinden sind.
Die Abstimmungsunterlagen für die landeskirchliche Abstimmung (Stimmrechtsausweis, Stimmzettel, Abstimmungserläuterungen)
werden den Stimmberechtigten von der Kirchgemeinde in der letzten Augustwoche 2024 zugestellt.
Stimmberechtigte, welche die Unterlagen nicht erhalten oder verloren haben, wenden sich bis spätestens am Freitag,
20. September 2024, 12 Uhr an ihre Kirchgemeinde (vgl. Angaben bei der amtlichen Publikation Ihrer Kirchgemeinde).
Die Stimmabgabe kann wie folgt erfolgen:
Stimmabgabe an der Urne
Ort und Zeit der Urnenöffnung entnehmen Sie dem Agendateil Ihrer Pfarrei.
Briefliche Stimmabgabe
Ausserdem kann die Stimmabgabe brieflich an Ihre Kirchgemeinde auf dem Postweg (mit Zustellcouvert) oder durch Einwurf in den von der Kirchgemeinde bezeichneten Briefkasten erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie ebenfalls dem Agendateil jeder Pfarrei.
Wenn Sie brieflich abstimmen, vergessen Sie nicht:
– den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben,
– den Stimmzettel in das Stimmzettelcouvert (mit dem Logo der Kath. Landeskirche GR) zu legen und dieses zu verschliessen,
– das Stimmzettelcouvert und den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das weisse, wiederverwendbare Zustellcouvert
(mit dem Logo der Kath. Landeskirche GR) zu legen und dieses zu verschliessen.
Achten Sie darauf, dass die Adresse der Kirchgemeinde im Couvertfenster sichtbar ist.
Weitere Infos finden Sie bei den einzelnen Pfarreien